Mittwoch, 21.04.2021
Kündigung bei verspäteten Mietzahlungen
Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass ein Vermieter nicht berechtigt ist, aufgrund verspäteter Mietzahlungen, die mehr als 1 ½ Jahre zurückliegen eine außerordentliche und ordentliche Kündigung auszusprechen. Eine Kündigung muss bei Vertragsverstößen zeitnah ausgesprochen werden.
Landgericht Leipzig (Az.: 02 S 401/19
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma