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Freitag, 04.03.2022

Verdunkelte Kellerfenster

Das Amtsgericht Tecklenburg hat entschieden, dass wenn die Fenster im Kellerraum verdunkelt werden und dieser Kellerraum nicht zu Wohnzwecken bestimmt ist, besteht kein Recht auf Mietminderung. Ein Mietmangel würde dann nicht vorliegen oder dieser wäre zumindest nur geringfügig.

Amtsgericht Tecklenburg (Az.: 13 C 171/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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