Dienstag, 25.10.2022
Verblichener Parkausweis
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass wenn ein Parkausweis verblichen ist und das Ordnungsamt deswegen das Auto abschleppen lässt, der Bürger die Kosten dafür tragen muss.
Landgericht Koblenz (Az.: 1 O 328/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma