Mittwoch, 19.10.2022
Rattenbefall in Mietshaus
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass wenn es in einem Mietshaus zu einem erheblichen Rattenbefall aufgrund baulicher Mängel kommt, dies eine Nutzungsuntersagung rechtfertigt. Dabei ist es egal, ob der Vermieter an dem Schädlingsbefall ein Verschulden trägt.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg (1 LA 127/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma