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Dienstag, 27.09.2022

Leistung der Wohngebäudeversicherung

Das Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass eine Wohngebäudeversicherung ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 25 % kürzen darf, wenn es zu einem Brandschaden kommt, weil vor dem Verlassen des Hauses eine Herdplatte versehentlich eingeschaltet wurde, anstatt eine auszuschalten. Dem Versicherungsnehmer ist in diesem Fall grob Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

Oberlandesgericht Bremen (Az.: 3 U 37/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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