Dienstag, 08.02.2022
Verbrennen an heißer Suppe
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass wenn sich ein Fluggast an einer heißen Suppe verbrennt, die Fluggesellschaft nicht dafür haftet. Dem Fluggast ist ein erhebliches Mitverschulden anzulasten.
Landgericht Köln (Az.: 21 O 299/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma