Sonntag, 10.04.2022
Versteckte Mängel
Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass auf versteckte Mängel beim Wohnhaus-Verkauf hingewiesen werden muss, auch wenn im Vertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Andernfalls kann Schadensersatz vom Käufer verlangt werden. Allerdings muss der Käufer beweisen, dass dem Verkäufer diese Mängel tatsächlich bekannt waren.
Landgericht Frankenthal (Az.: 6 O 129/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma