Montag, 21.01.2019
Mieterküche bei Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zählt nicht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wenn ein Mieter eine Einbauküche auf eigene Kosten einbaut, darf diese bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht berücksichtigt werden. Das gilt auch dann, wenn eine Einbauküche bei Einzug vorhanden war, diese aber mit Zustimmung des Vermieters ausgebaut wurde.
Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 52/18)
Quelle: Finanztest 01/19
ma