Vereinsrecht

Vereinsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht

Es gibt vielfältige Besonderheiten zu beachten.

Bei nicht sorgfältiger Führung der Geschäfte bei einer gemeinnützigen Körperschaft haften die handelnden Personen möglicherweise persönlich, zudem kann die Körperschaft in ihrer Gemeinnützigkeit insgesamt Schaden erleiden.
Im Extremfall kann die Gemeinnützigkeit aberkannt werden, mit hohen Steuernachforderungen. Eine fachmännische Beratung ist daher für eine gemeinnützige Körperschaft jeder Größe sehr wichtig.

Wir beraten Sie in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Gemeinnützigkeit, z.B. zu folgenden Problembereichen:

  • Klare Abgrenzung der Bereiche, die unterschiedliche Rechtsfolgen mit sich bringen:
    • ideeller Bereich (eigentlicher Vereinszweck)
    • Vermögensverwaltung
    • Zweckbetrieb (wirtschaftliche Betätigung, die zur Verwirklichung des Vereinszweckes nötig ist)
    • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Zeitnahe Mittelverwendung, korrekte Spendenverwendung, die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) und die Bildung von Rücklagen.
  • Abgrenzungsproblematik bei der Umsatzsteuer
  • Welche Befreiung gibt es, wann kommt der ermäßigte und wann der Regelsteuersatz zum Tragen?
  • Zu beachtende Vorschriften bei Sponsoring
  • Besonderheiten im Vereinsrecht

  • Da es viele spezifische gemeinnützige Körperschaften gibt, stehen PHC Partnerschaft Haverkamp & Coll gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu beantworten.