Montag, 12.02.2018
Rücktritt bei erheblichen Änderungen bei gebuchten Reisen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden dass gemäß § 651 a Abs. 5 Satz 2 BGB Reisende bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 Prozent oder bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleitung vom Vertrag zurücktreten können.
Az.: X ZR 44/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma