Montag, 07.11.2016
Altersrente für Arbeitslosengeld II-Empfänger
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Verpflichtung zum vorzeitigen Bezug von Altersrente für Arbeitslosengeld II Empfänger nicht zu beanstanden ist. Die Höhe der zu erwartenden Rente hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung, denn die Altersrente hat vorrang vor den Sozialleistungen.
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 17.02.2016 - S 14 AS 5039/15 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
fs