Steuer-News-Archiv
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Sonntag, 01.01.2012

Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben!

Unternehmer, die im Jahr 2012 ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, d.h. die Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen, nicht rechtzeitig abgeben, könnten künftig verstärkt ins Visier der Finanzverwaltung geraten. Es gibt eine neue Verwaltungsrichtlinie, die die Finanzämter anweist, verspätete Steueranmeldungen sogleich an die Strafsachenstelle weiterzuleiten. Das würde in vielen Fällen zu einer Eskalation des Steuerverfahrens führen.

Bereits bisher galt die verspätete Abgabe der Steuererklärung als „Steuerhinterziehung auf Zeit“. Allerdings verzichtete man damals auf die Anweisung, verspätete Abgaben automatisch an die Straf- und Bußgeldstelle weiterzuleiten.

Hinweis: In vielen Fällen verzögert der Steuerpflichtige nicht vorsätzlich die Zahlung der Steuern, indem er die Erklärung verspätet abgibt. Meist haben Verspätungen ihren Grund, z.B. wegen Krankheit, fehlenden Unterlagen oder weil der Steuerpflichtige den Abgabetermin schlichtweg vergessen hat. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzämter in „kleineren“ Verspätungsfällen weiterhin mit Augenmaß operieren und von einer Meldung an die Strafsachenstelle absehen. Unternehmer sollten verstärkt auf die Einhaltung der Abgabepflichten achten.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Pressemitteilung vom 9. Januar 2012, Nr. 2/12, www.dstv.de
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