Montag, 09.01.2023
Vorverlegung des Fluges
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass wenn ein Flug um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, dieser als annulliert gilt. Damit steht dem Fluggast Entschädigung zu, auch wenn er den Flug in Anspruch nimmt.
Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 352/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma