Dienstag, 23.04.2019
Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer
Für Sportlehrer gehöre es zum Berufsfeld, dass sie mit Verletzungen konfrontiert werden könnten. Dementsprechend müssen sie in der Lage sein, Erste-Hilfe-Maßnahmen während des Unterrichts durchzuführen. Das Unterlassen solcher Maßnahmen sei eine Amtspflichtverletzung, so der Bundesgerichtshof.
Bundesgerichtshof (Az: III ZR 35/18)
Quelle: ww.kostenlose-urteile.de
st