Mittwoch, 14.02.2024
Kein Recht auf Eigenbedarfskündigung für einen Cousin
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Cousins nicht ausgesprochen werden kann. Cousins sind keine Familienangehörige im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 25 C 183/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma