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Mittwoch, 14.02.2024

Gepäckbeförderung

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft darauf hinweisen muss, wenn sie das Gepäck des Fluggastes nicht zeitnah in ein weit entferntes und weniger entwickeltes Land befördern kann. Weist sie nicht darauf hin, steht dem Fluggast ein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises zu.

Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 U 9/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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