Donnerstag, 30.11.2023
Taubenkot auf Balkon
Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass wenn ein Balkon mit Taubenkot verunreinigt wird, dem Mieter keine Mietminderung zusteht. Zudem kann er auch nicht die Reinigung des Balkons vom Vermieter verlangen.
Amtsgericht Hanau (Az.: 94 C 21/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma