Dienstag, 14.11.2023
Schlüsselverlust bei Mieter
Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 10 U 100/22) hat entschieden, dass für einen Schlüsselverlust des Mieters der Eigentümer der Wohnung haftet. Lässt der Mieter den Schlüssel in der Kellertür stecken – während er sich im Keller befindet – kann ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 10 U 100/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma