Dienstag, 07.11.2023
Gültiger Reisepass für Auslandsreise
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter nicht darauf hinweisen muss, dass für eine Auslandsreise ein gültiger Reisepass notwendig ist. Die Gültigkeit des Reisepasses stellt eine Selbstverständlichkeit dar.
Amtsgericht München (Az.: 171 C 3319/23)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma