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Dienstag, 07.11.2023

„ALL-INKLUSIVE GETRÄNKEPAKET PREMIUM“

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Aussage eines Kreuzfahrtanbieters „ALL-INKLUSIVE GE-TRÄNKEPAKET PREMIUM“ so verstanden werden darf, dass ein reichhaltiges Getränkepaket ohne Aufpreis Bestandteil der Reise ist. Der Sternchennachweis, dass das Angebot eingeschränkt ist, muss direkt hinter der werbenden Aussage sein.

Landgericht Berlin (Az.: 52 O 293/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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