Montag, 06.12.2021
Rauchmelder
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Kosten für die Anmietung eines Rauchmelders nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umzulegen sind. Die Wartungskosten sind dagegen umlagefähig.
Landgericht Berlin (Az.: 67 S 335/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma