Mittwoch, 15.05.2024
Verpasste Gepäckaufgabe
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Nichtbeförderung des Reisegepäcks, wenn die Gepäckaufgabe verpasst wurde, nicht zur Kündigung des Reisevertrages aufgrund eines Reisemangels führt.
Amtsgericht München (Az.: 158 C 4570/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
