Mittwoch, 08.05.2024
Geordnete Belege
Das Amtsgericht Münster hat entschieden, dass gemäß § 259 Abs. 1 BGB neben der Pflicht zur Vorlage der Belege zur Betriebskostenabrechnung auch die Pflicht zur Vorlage in geordneter Form umfasst. Es ist nicht die Aufgabe des Mieters die Belege zu sortieren.
Amtsgericht Münster (Az.: 38 C 1947/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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