Montag, 03.02.2020
Lackschäden am Heizkörper
Das Amtsgericht Lingen hat entschieden, dass wenn ein Mieter einen Handtuchtrockner an einem Heizkörper befestigt und dieses zu Lackschäden führt, dies keine Schadensersatzpflicht darstellt. Die Abnutzung der Lackierung ist durch die monatlichen Mietzahlungen abgegolten.
Amtsgericht Lingen (Az.: 4 C 460/19)
ma