Dienstag, 21.02.2017
Für Streiktage gibt´s kein Geld zurück
Eltern haben keinen Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung von Kita-Beiträgen, wenn ihre Kinder wegen eines Streiks an einzelnen Tagen in ihrer Kindertagesstätte oder im Kinderhort nicht betreut wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Dresden entschieden.
VG Dresden, 07.12.2016, Az: 1 K 1768/15
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg