Montag, 26.11.2018
Elternzeit verkürzt Jahresurlaub
Der Zeitraum eines Elternurlaubs kann mit dem Zeitraum, in dem tatsächliche Arbeit geleistet wird, nicht gleichgestellt werden. Das geht aus einem EuGH-Urteil vom 4.10.2018 (C-12/17) hervor.
EuGH-Urteil vom 4.10.2018 (C-12/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg