Montag, 16.04.2018
Anspruch auf Ausgleichszahlung
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Fluggast Anspruch auf eine Ausgleichzahlung gemäß Art. 7 VO hat, wenn die Fluggesellschaft den Rückflug storniert, weil dieser den Hinflug verpasst hat. Dies stellt eine Beförderungsverweigerung im Sinne von Art. 2j) der Fluggastrechteverordnung (VO) dar.
Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 79/15)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma