Montag, 25.06.2018
Kein Anspruch auf ungefaltetes und ungetackertes Arbeitszeugnis
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein ungefaltetes und ungetackertes Arbeitszeugnis hat. Ein getackertes Zeugnis würde kein unzulässiges Geheimzeichen darstellen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 5 Sa 314/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma