Dienstag, 12.12.2017
Elterngeld: Keine Erhöhung
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Optimieren lässt sich das Elterngeld aber mit der richtigen Steuerklassenkombination.
(Bundessozialgericht, Az. B 10 EG 5/16 R).
Quelle: Finanztest Oktober 2017
sg