Donnerstag, 06.08.2020
Flugverspätung aufgrund Nachtflugverbots
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn es aufgrund des Nachtflugverbots zu einer Flugverspätung kommt, haben die betroffenen Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung. Das Nachtflugverbot würde keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO darstellen.
Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 5554/19 (69)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma