Montag, 23.09.2019
Keine fristlose Kündigung beim Mitbringen eines kranken Kindes zur Arbeit
Das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Es stellt jedoch eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
Arbeitsgericht Siegburg (Az.: 3 Ca 642/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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