Montag, 08.04.2024
Markise auf Balkon
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Markise zum Sonnenschutz hat. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass die Markise fachgerecht montiert wird und dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Zudem kann der Vermieter eine zusätzliche Kaution verlangen.
Landgericht Berlin (Az.: 64 S 322/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma