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Montag, 08.04.2024

Mieterhöhung bei einheitlichem Mietvertrag

Das Amtsgericht Koblenz hat entschieden, dass wenn über eine Wohnung und einem Tiefgaragenstellplatz ein einheitlicher Mietvertrag besteht, so ist dann eine gesonderte Mieterhöhung unzulässig. Eine Mieterhöhung kann nur für das Mietverhältnis insgesamt verlangt werden. Es ist unbeachtlich, dass die Mietanteile gesondert im Mietvertrag aufgeführt sind.

Amtsgericht Koblenz (Az: 142 C 1732/23)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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