Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Donnerstag, 30.11.2023

Behinderung durch E-Scooter

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat entschieden, dass ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vorliegt, wenn ein E-Scooter quer auf der Mittelfläche eines Gehwegs abgestellt wird und dies zur Behinderung von Fußgängern führt. Des Weiteren würde ein Parkverstoß gemäß § 25 a StVG vorliegen, was zu einer Haftung des Halters des E-Scooters führen kann.

Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Az.: 297 OWi 812/23)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
« zurück