Mittwoch, 11.10.2023
Belege zur Betriebskostenabrechnung
Das Amtsgericht Rheine hat entschieden, dass ein Mieter einen Anspruch auf Übersendung der Belege zur Betriebskostenabrechnung hat, wenn der Vermieter 500 km entfernt wohnt. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, kann der Mieter von seinem Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung Gebrauch machen.
Amtsgericht Rheine (Az.: 10 C 156/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma