Dienstag, 06.10.2020
Mithaftung trotz Vorfahrt
Wer sieht, dass ein anderes Auto verkehrswidrig wendet, darf nicht einfach weiterfahren und auf sein Vor-recht vertrauen. Das verstößt gegen § 1 der Straßenverkehrsordnung - die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme - und begründet ein Drittel Mithaftung, wenn es zum Verkehrsunfall kommt.
Oberlandesgericht München, Az. 10 U 3765/18
Quelle: Finanztest August 2020
fh