Sonntag, 29.09.2019
Lehrkräfte müssen im Notfall Medikamente verabreichen
Lehrkräfte und Erzieher könnten zwar nicht dazu verpflichtet werden, erkrankten Kindern regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Im Falle eines Notfalls wären sie allerdings bereits auf Grund der allgemeinen Pflicht zur Hilfe verpflichtet zu helfen, soweit dies Medikamente betrifft, die auch von medizinischen Laien angewandt werden können. Dies geht aus einem Beschluss des Sozialgerichts Dresden hervor.
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 03.07.2019 – S 47 KR 1602/19 ER –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
st