Steuer-News-Archiv
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Samstag, 01.04.2017

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken

Ende April hat der Bundestag das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ beschlossen.

Das Gesetz zielt eigentlich darauf ab, die Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, einzuschränken. Durch den neu eingeführten § 4j EStG soll verhindert werden, dass internationale Unternehmen Steueraufkommen in Länder verlagern, die den höchsten steuerlichen Vorteil bieten. Mit dem Gesetz wurden jedoch auch einkommensteuerrechtliche Änderungen beschlossen, die für eine Vielzahl von Steuerpflichtigen relevant sind.

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