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Samstag, 01.07.2017

Änderung ab 01. August 2017 Krankenversicherung für Rentner: 9/10-Regelung entschärft

Ab dem 1. August dürfen viele Rentner auf niedrigere Krankenkassenbeiträge hoff en. Dann tritt eine Neuregelung in Kraft, die ihnen den Zugang zu der günstigeren Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erleichtert. In ihrer ursprünglichen Form schrieb die Regelung vor, dass nur Rentner und Rentnerinnen Pfl ichtmitglied in der KVdR werden können, die 9/10 der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sind. Alle anderen waren gezwungen, mit einem meist höheren Beitrag freiwillige Mitglieder zu werden.

Ab dem 1. August müssen nun jeweils pauschal drei Jahre pro Kind auf die Vorversicherungszeit dieser Betroff enen angerechnet werden. Der Zugang zur kostengünstigeren Pfl ichtmitgliedschaft in der KVdR wird so für viele leichter. Von der Neuregelung können Frauen und Männer gleichermaßen profi tieren. Und sie gilt nicht nur für Neu-, sondern auch für Rentner, die bereits im Ruhestand sind. Letztere müssen für eine mögliche Änderung selbst aktiv werden. Wenn sie glauben, dass sie die Bedingungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR erfüllen, können sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Neuberechnung stellen.

Antragstellern, die von ihren Krankenkassen zurückgewiesen werden, wird geraten, auf eine Prüfung zu bestehen. Gegebenenfalls sollten sie dabei auf das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes 2017/185 vom 10. April 2017 zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) hinweisen. Bei weiteren Problemen könnten sich Versicherte auch an die Unabhängige Patientenberatung wenden.

Haben Sie Fragen dazu, sprechen Sie uns an!

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