Steuer-News-Archiv
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Sonntag, 01.01.2012

Umsatzgrenze bei Istversteuerung bleibt bei 500.000 €

Die Umsatzgrenze für die Istversteuerung bleibt bei 500.000 €. Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2011 befristete Grenze, die bis Mitte 2009 noch bei 250.000 € lag, wurde am 25. November 2011 im Bundesrat durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf Dauer festgelegt.

Die Soll- oder Istbesteuerung legt im Umsatzsteuerrecht fest, wann die Umsatzsteuer entsteht bzw. ans Finanzamt abzuführen ist. Bei der Sollbesteuerung wird nach vereinbarten Entgelten besteuert. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in welchem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Anders ist das bei der Istversteuerung. Bei dieser Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entsteht die Umsatzsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum, in dem der leistende Unternehmer das Entgelt für seine erbrachte Leistung vereinnahmt hat.

Letztere Variante bringt für die Unternehmer einen bedeutenden Liquiditätsvorteil, weil die Umsatzsteuer, die ans Finanzamt abzuführen ist, nicht vorfinanziert werden muss.

Quelle: Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 6. Dezember 2011, BGBl. 2011 I S. 2562
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