Steuer-News-Archiv
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Sonntag, 01.01.2012

Zahlreiche steuerliche Änderungen durch Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Am 25. November 2011 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie zu. Das Gesetz, das damit in Kraft treten kann, enthält viele wichtige Änderungen. Nachfolgend sollen die Wichtigsten dargestellt werden:

  • Aufwendungen für ein Erststudium bleiben auch nach der positiven BFH-Entscheidung Sonderausgaben. Ein steuersparender Abzug als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben kommt für sie nicht in Betracht. Diese umstrittene Regelung, die einem Nichtanwendungserlass per Gesetz gleich steht, greift rückwirkend ab 2004. Zwar erhöht der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug für diese Kosten ab 2012 von 4.000 € auf 6.000 €, doch diese Erhöhung wirkt sich mangels Einkünfte bei den meisten Studenten steuerlich nicht aus.
  • Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt sind sowie an deren Hinterbliebene, werden rückwirkend steuerfrei gestellt.
  • Ab 2012 muss jeder Riester-Sparer, unabhängig von seinem Zulagenstatus, einen jährlichen Mindesteigenbeitrag von 60 € entrichten. Das bedeutet eine Verschlechterung für nicht berufstätige Ehegatten, die bislang die Zulage auch ohne Mindesteigenbeitrag erwarben, wenn der unmittelbar zulagenbegünstigte Ehegatte seine Mindestbeiträge geleistet hatte.
  • Zahlreiche Rückforderungsfälle bei der Riester-Rente können rückwirkend korrigiert werden. Betroffen sind davon die Fälle nicht berufstätiger Ehegatten, die davon ausgingen, selbst mittelbar zulagenbegünstigt zu sein und damit die Zulage ohne eigene Beiträge erwerben zu können. Der Zulagenstatus ändert sich jedoch ab der Geburt eines Kindes und in den folgenden drei Jahren. In diesem Zeitraum liegt eine unmittelbare Zulagenberechtigung vor, die zur Zahlung des Mindesteigenbeitrags verpflichtet. Sowohl die Riester-Sparer als auch die Anbieter der Verträge wussten davon nichts, weshalb der Gesetzgeber nun nachbessert und die Nachzahlung der Mindesteigenbeiträge für rentenrechtliche Kindererziehungszeiten ermöglicht.
  • Eltern von Kindern, die am neuen Bundesfreiwilligendienst sowie am Internationalen Jugendfreiwilligendienst teilnehmen, haben einen Anspruch auf Kindergeld.
  • Ab 2014 soll die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch durch Banken und andere Finanzdienstleister einbehalten werden. Das bisherige Wahlrecht, die Kirchensteuer nachträglich im Wege der Einkommensteuerveranlagung abzuführen, entfällt.
  • Die Sanierungsklausel im Körperschaftsteuerrecht, die Verlustabzüge für angeschlagene GmbHs erhalten sollte, war in die Kritik geraten, weil sie angeblich eine EU-rechtswidrige Beihilfe darstellt. Sie wird aber nicht abgeschafft, sondern ihre Anwendung lediglich bis zu einer endgültigen Entscheidung der EUKommission suspendiert.
  • Bebaute Grundstücke, die im Wege des Sachwertverfahrens bewertet werden, könnten bei Übertragungen ab dem 1. Januar 2012 höher als bisher bewertet werden. Grund dafür ist, dass die für die Bewertung maßgeblichen Regelherstellungskosten an die Entwicklung der Baupreisindizes angepasst wurden.
  • In Fällen beschränkter Erbschaftoder Schenkungsteuerpflicht können Angehörige eines EU/ EWR-Staates zur unbeschränkten Steuerpflicht optieren, um dadurch von höheren persönlichen Freibeträgen profitieren zu können.
  • Einlagen in eine Kapitalgesellschaft gelten als Schenkung, wenn sich dadurch der Beteiligungswert eines anderen Gesellschafters erhöht. Für Steuerklasse und Freibeträge wird aber das direkte Verhältnis zwischen den beteiligten Gesellschaftern zu Grunde gelegt.
  • Werden Veranstaltungsleistungen ausgeführt, die im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im Drittland stehen, liegt der umsatzsteuerliche Ort der Leistung ebenfalls im Drittland. Die Leistung wäre dann aus Sicht des deutschen Unternehmers im Inland nicht steuerbar. Allerdings muss er sich über seine umsatzsteuerlichen Pflichten vor Ort informieren.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht mehr sog. Steuersparmodelle gewährt. Der Gesetzgeber möchte damit Missbräuche vermeiden.

Hinweis: Die meisten Regelungen treten ab 2012 in Kraft, einige sogar rückwirkend

Quelle: Gesetz zur Umsetzung der EUBeitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011, BGBl. 2011 I S. 2592
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