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Sonntag, 01.04.2012

Bundesregierung plant Versicherungspflicht für Selbständige

Nach einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesregierung Selbständige zur Altersvorsorge verpflichten. Der Gesetzentwurf soll demnächst im Bundeskabinett verabschiedet werden und die gesetzlichen Änderungen bereits ab 2013 in Kraft treten. Hintergrund soll die Vermeidung von Altersarmut sein, von der vor allem viele Selbständige im Alter betroffen sein können.

Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.

Doch von der Altersvorsorgepflicht wird es Ausnahmen geben. Bereits jetzt sind Selbständige zu einer Altersvorsorge verpflichtet, zum Teil über berufsständische Versorgungswerke, wie etwa Ärzte, Landwirte, Künstler, Hebammen, Rechtsanwälte, Steuerberater und zum Teil auch Handwerker.

Die Beitragszahlungen sollen flexibel gehalten werden, da Selbständige regelmäßig schwankende Einkünfte haben. Geplant sind Beitragsfreiheit für Existenzgründer und keine Vorsorgepflicht bei nur nebenberuflicher Selbständigkeit und geringfügigen Einkünften bis 400 € monatlich. Weitere Ausnahme- und Befreiungsregelungen soll es für heute bereits Selbständige im Alter zwischen 30 und 50 Jahren geben, die vorgesorgt haben oder vorsorgen.

Die neue Vorsorgepflicht soll eine übermäßige Inanspruchnahme der Rentenversicherung vermeiden. Das könnte passieren, wenn neu versicherte Personen einen Anspruch auf Leistungen haben, ohne vorher Beiträge geleistet zu haben. Selbständige im rentennahen Alter sollen daher ab einer Altersgrenze von 50 Jahren aus der Versicherungspflicht ausscheiden.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Information vom 21. März 2012,www.bmas.de
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