Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.10.2012

Tipps für Gemeinnützige Vereine

Vergütungen an Ehrenamtliche und Übungsleiter

Vergütungen an ehrenamtlich Tätige und Übungsleiter können jetzt noch geleistet werden, um die steuerlichen Freibeträge optimal zu nutzen. An Übungsleiter können pro Jahr 2.100 € steuerfrei gezahlt werden, für alle anderen Ehrenamtlichen im Verein beträgt der Freibetrag 500 €. Daneben können auch Auslagen, z.B. nachgewiesene Fahrt- und Telefonkosten, steuerfrei erstattet werden.

Achtung: Vergütungen an ehrenamtliche Vorstände sind problematisch. Nur wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt, dürfen auch Vereinsvorstände die Ehrenamtspauschale erhalten. Sonst droht der Entzug der Gemeinnützigkeit.

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