Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.10.2012

Übergangsfrist für E-Bilanz endet

Für das Wirtschaftsjahr 2013 bzw. 2013/2014 muss die Einreichung der Jahresabschlussbilanz in elektronischer Form erfolgen. Ziel ist offiziell, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden zu verbessern und somit die staatlichen Einnahmen sicherzustellen.

Da es lange kein festes Regelwerk zur Abgabe einer Steuerbilanz gab, wurde die Umsetzung des Gesetzes bereits zweimal um je ein Jahr verschoben. Mit Beginn des Jahres 2012 wurde die E-Bilanz dann zwar endgültig eingeführt, aber die Finanzverwaltung erließ eine generelle Nichtbeanstandungsregelung. Dies ermöglicht die Einreichung der Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 bzw. 2012/2013 noch im Papierformat. Für das Jahr 2013 wird die Abgabe einer E-Bilanz zur Pflicht. Dazu hat die Finanzverwaltung vor einiger Zeit bekannt gegeben, welchen Mindestumfang die Bilanzdaten haben müssen, die sog.Taxonomie.

Hinweis: Aufgrund der vorgegebenen Taxonomie kommt es zum Teil zu neuen Differenzierungen, wie etwa beim Bezug von Waren. Es empfiehlt sich, die Anpassung der Buchführung an die Erfordernisse der E-Bilanz bis Ende 2012 vorzunehmen, um 2013 bereits E-Bilanz-konform buchen zu können. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

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