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Dienstag, 01.01.2013

Jährliche Post zum Rentenanspruch

Einmal im Jahr erhalten rund 42 Millionen versicherte Beschäftigte bis zu ihrem Renteneintritt einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung. In der „Renteninformation“ finden sie eine Übersicht über ihre aktuellen und künftigen Ansprüche.

Am 1. Juni 2002 kam die Deutsche Rentenversicherung Bund mit einem neuen Service-angebot auf den Markt. Seitdem erhalten alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, einmal im Jahr eine persönliche Renteninformation. Sie wird per Post zugestellt. Versicherte, die bereits Rente beziehen, erhalten einen jährlichen Rentenbescheid.

Übersicht über bisherige und künftige Rentenansprüche

Die Renteninformation gibt einen Überblick über die erworbenen Rentenansprüche. Diese hängen in erster Linie von den gezahlten Beiträgen ab – sowohl vom Versicherten als auch vom Arbeitgeber. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsverdienst. Die jährliche Renteninformation beziffert also die Summe aller eingezahlten Beiträge.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund vergleicht den Bruttoverdienst des Versicherten in einem Kalenderjahr mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Entspricht das Einkommen dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten eines Jahres, fließt ein Entgeltpunkt auf das Rentenkonto. Ist das Einkommen niedriger, steht eine 0 vor dem Komma und die anteilige Zahl dahinter. Höhere Einkommen als das Durwchschnittseinkommen machen mehr Entgeltpunkte aus.

Auf dieser Grundlage weist die Renteninformation die Höhe der Rente aus, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Information in Rente ginge. Hierbei handelt es sich um Bruttobeträge. Versicherte müssen davon noch ihre individuellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Außerdem wird hochgerechnet, welche Rente der Versicherte erhält, wenn er weiter Rentenversicherungsbeiträge einzahlt.

Erwerbsminderungsrente wirdhochgerechnet

Kann der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, erhält er die Erwerbsminderungsrente. Die Renteninformation zeigt, wie hoch die Erwerbs-minderungsrente wäre. Dabei berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung nicht nur die bereits zurückgelegten Beitragszeiten. Sie rechnet auch vor, wie hoch die Erwerbsminderungsrente wäre, wenn der Versicherte bis zu seinem 60. Lebensjahr gearbeitet und Beiträge eingezahlt hätte („Zurechnungszeit“).

Renteninformationen auch online abrufbar

Auf www.deutsche-rentenversicherung-bund.de können die Versicherten unter dem Stichwort „Beratung“ verschiedene Informationen zu ihrem Rentenkonto anfordern. Hierfür müssen sie unter den persönlichen Angaben ihre Versicherungsnummer eingeben. Aus Datenschutzgründen erfolgen die Auskünfte per Post. Versicherte, die ihren Wohnsitz ändern, sollten nicht vergessen, der Deutschen Rentenversicherung die neue Anschrift mitzuteilen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet darüber hinaus an, die Renteninformation online einzusehen. Für diesen so genannten „eSERVICE“ müssen Versicherte ihre Identität elektronisch nachweisen. Das bedeutet, dass die persönliche Identität („eID“) elektronisch freigeschaltet sein muss. Das kann zum Beispiel mit dem neuen Personalausweis oder mit einer entsprechenden Signatur-Chipkarte erfolgen. Beide Kartenformate müssen das „eID“-Verfahren unterstützen.

Wer einen festen Beratungstermin wünscht, kann dafür ebenfalls den eSERVICE der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Das geschieht entweder über das Internet, den eigenen Personal Digital Assistant (PDA) oder mittels WAP-fähigem Mobiltelefon. Für die Online-Terminvereinbarung ist keine Signatur-Chipkarte erforderlich. Fragen dazu und zu allen anderen Themen rund um Rente und Altersvorsorge beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der kostenlosen Service-Telefonnummer 0800-100048070.

Für Sie zusammengestellt von Dagmar Schneegans, bei der PHC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Haverkamp & Coll.

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