Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.04.2013

Gelangensbestätigung beschlossen

In seiner Sitzung vom 22. März 2013 hat der Bundesrat der Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-D urchführungsverordnung zugestimmt. Durch diese Verordnung sind eindeutige Regelungen über die Nachweisführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen worden. Dies bedeutet, dass die innergemeinschaftlichen Lieferungen zukünftig durch eine Gelangensbestätigung oder durch alternative Nachweise erfolgen kann. Die neue Verordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis zum 30. September 2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferung können nach den bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen nachgewiesen werden.

Quelle: BR-Drucksache 66/13 vom 22. März 2013, www.bundesrat.de
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