Montag, 01.07.2013
Minderwertausgleich beim Ende eines Leasingvertrages ist nicht umsatzsteuerbar
Häufig werden bei Ende eines Leasingvertrages Ausgleichszahlungen an den Leasinggeber dafür fällig, dass das Fahrzeug kleinere oder größere Schäden aufweist, die sich der Leasinggeber bezahlen lässt. Der BFH hat nunmehr mit Urteil vom 20.03.2013 (XI R 6/11) entschieden, dass dieser sogenannte „Minderwertausgleich“ kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch ist, sondern umsatzsteuerfreier Schadensersatz. Sie sollten also darauf achten, dass falls Sie von so einem Fall betroffen sein sollten, keine Umsatzsteuer bezahlen brauchen.