Steuer-News-Archiv
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Dienstag, 01.10.2013

Für 2013 ist zwingend die E-Bilanz einzureichen!

Das Wirtschaftsjahr 2013 bzw. 2013/2014 ist de facto das erste, für das die Übermittlung der Bilanz zwingend elektronisch (E-Bilanz) zu erfolgen hat. Alle bilanzierenden Unternehmen müssen ihre Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Für die Übermittlung der jeweiligen Datensätze ist der international verbreitete XBRLStandard zu verwenden (XBRL = eXtensible Business Reporting Language)

Hinweis:

Ausgenommen von der E-Bilanz sind Unternehmen, die weder nach dem HBG noch nach anderen Rechtsvorschriften buchführungspflichtig sind und die ihren Gewinn durch eine Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Dieser Personenkreis gibt (elektronisch) eine Anlage EÜR ab.

Offiziell dient die Umsetzung des Projekts „E-Bilanz“ nachhaltig dem Bürokratieabbau und der Verwaltungsvereinfachung. Dadurch könnten die Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten elektronisch und damit schnell, kostensparend und medienbruchfrei erfüllen,so das Bundesfinanzministerium.

Man darf jedoch nicht vergessen, dass die E-Bilanz die elektronische Weiterverarbeitung von Daten, deren Abgleich im Zeitablauf sowie Betriebsvergleiche erleichtert und somit auch z.B. für gezielte Nachforschungen im Rahmen von Betriebsprüfungen genutzt werden kann.

Aus Sicht des Steuerpflichtigen kann sich aus der E-Bilanz (möglicherweise) auch ein Vorteil ergeben. Es ist denkbar, dass durch weitere (freiwillige) Angaben Rückfragen durch die Veranlagungsstelle vermieden, eine möglichst günstige Risikoeinstufung durch das Finanzamt und eine zeitnahe Steuerfestsetzung ohne Nachprüfungsvorbehalt erreicht werden können. Ob dies tatsächlich eintritt, bleibt abzuwarten. Zur Übermittlung der E-Bilanz hat die Finanzverwaltung Datenschemata vorgegeben (sog. Taxonomie), die einzuhalten sind, sonst klappt die elektronische Übermittlung möglicherweise nicht. Es kann also zu Umstellungen in der Buchführung kommen. Die technischen Erfordernisse haben die Softwareanbieter i.d.R. umgesetzt.

Hinweis:

Aufgrund der vorgegebenen Taxonomie kommt es zum Teil zu neuen Differenzierungen. Eventuell ist ein anders Buchungsverhalten erforderlich. Deshalb hatten wir empfohlen, die Anpassung der Buchführung an die Erfordernisse der E-Bilanz bereits bis Ende 2012 vorzunehmen, um 2013 bereits E-Bilanzkonform buchen zu können. Wir erfüllen gerne für Sie die neuen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der E-Bilanz.

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