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Mittwoch, 01.01.2014

Ewig online: Der Umgang mit dem Digitalen Nachlass

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Internetnutzer stark gestiegen, so dass aktuell dreiviertel der Bevölkerung im Internet unterwegs sind. Neun von zehn erledigen Einkäufe auch online und jeder zweite nutzt Onlinebanking, ein Großteil ist bei sozialen Netzwerken registriert.

Was von vielen nicht bedacht wird: Die Verstorben hinterlassen nicht nur Immobilien und Autos, sondern immer mehr Onlinekonten und Homepages; denn nach dem Tod laufen die Nutzerkonten im Netz und online geschlossene Verträge weiter. Die meisten Verträge gehen mit dem Tod auf den Erben über, z.B. eine laufenden Internetauktion, Bestellungen beim Versandhandel oder online gebuchte Reisen. Der Erbe muss in diesem Fall die Zahlungen leisten oder die Urlaubsreise stornieren.

Die Daten des verstorbenen sind auch nach dem Tod im Internet präsent. Gerade bei unentgeltlichen Seiten wie sozialen Netzwerken bleiben die Einträge stehen, da nicht automatisch eine Löschung der Betreiber erfolgt. Manche Erben richten ganze Trauerseiten ein, anderen kann die Löschung der Daten nicht schnell genug erfolgen.

Die Erben können jedoch nur agieren, wenn der Verstorbene die Zugangsdaten/Passwörter hinterlassen hat. Ohne diese besteht in vielen Fällen gar nicht die Möglichkeit, Aktivitäten im Internet zu erkennen.

Sofern dem Erben die Passwörter nicht vorliegen kann nur über den Anbieter ein Zugriff erfolgen, aktuell ist die Rechtslage so unklar formuliert, dass der Anbieter den Zugriff unter Hinweis auf das Telekommunikationsgeheimnis verweigern kann.

Vereinzelte Seitenbetreiber löschen nach Übersendung der Sterbeurkunde die Konten. Ein Seitenbetreiber verlangt die Sterbeurkunde und den Ausweis des Erben, sowie einen schriftlich Antrag zur Einsicht in die Konten.

Aus der schwierigen und langwierigen Aufgabe für Erben, die online Tätigkeiten des Erblasser aufzudecken und löschen zu lassen, haben mittlerweile Firmen ein Geschäftsmodell gemacht: Die Firma Semno z.B. analysiert den elektronischen Nachlass für die Erben zum Preis von derzeit ab 139 €.

Damit die Erben nicht auf die Suche gehen müssen, sollte der digitale Nachlass in einem Testament festgehalten werden. Zusätzlich können die Passwörter beim Notar hinterlegt werden. Im Testament kann aber auch festgehalten werden, dass die Erben keinen Zugriff erhalten sollen und z.B. ein Testamentsvollstrecker die Informationen löscht. Alternativ kann der Nutzer in einer Vorsorgevollmacht eine Person benennen, die befähigt ist, die Nutzungsverträge zu kündigen oder Daten zu übertragen.

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