Steuer-News-Archiv
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Dienstag, 01.07.2014

Neues Steuergesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat dem sogenannten Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Anfang Juli zugestimmt. Der Name des Gesetzes lässt nicht unbedingt darauf schließen, dass auch wichtige nationale steuerliche Regelungen enthalten sind. Dies ist jedoch der Fall.

Neben den bisher bereits bekannten Änderungen, z.B. die Gewerbesteuerbefreiung für ambulante Rehabilitationen, der Begrenzung der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt bei Umsätzen an nahe stehende Personen oder der Einführung der Fifo-Methode bei Fremdwährungsbeträgen wurde der Gesetzesentwurf um folgende weitere Regelungen ergänzt:

  • Die vorgesehene Steuerpflicht für „gebrauchte Lebensversicherungen“ soll bei Übertragungen aus familienoder erbrechtlichen Gründen nicht eintreten.
  • Einschränkung des Anwendungsbereichs für den Härteausgleich bei Arbeitnehmern bereits ab 2014 dahingehend, dass einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen müssen, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist und (neu) die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterworfen worden sind – somit also Einschränkung der Härtefallregelung bei der Antragsveranlagung.
  • Steuerfreiheit für Aufwandsentschädigungen nur bei Ausweis der Mittel in einem öffentlichen Haushaltsplan.
  • Änderungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen. Der Gesetzgeber stellt die alte Rechtslage, wie sie vor Ergehen des BFH-Urteils zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern gegolten hat, wieder her. Dies soll bereits am 1. Oktober 2014 in Kraft treten. Es bleibt jedoch dabei, dass die Grundstückslieferung von Bauträgern nicht als Bauleistung qualifiziert wird.
  • Einführung eines ermäßigten USt-Satzes für Hörbücher.
  • Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen sowie von Tablet-Computern und Spielekonsolen.

Hinweis: Die ebenfalls vom Bundesrat ursprünglich angeregten Änderungen beim Sachwertverfahren zur Ermittlung von Gebäudewerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer haben (vorerst) keinen Eingang ins Gesetz gefunden. Ebenfalls am 11. Juli 2014 haben die Länder dem Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern zugestimmt. Dadurch wird eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen umgesetzt, z.B. auch in der Abgabenordnung und im Bundeskindergeldgesetz.

Quelle: Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Juli 2014, BR-Drs. 291/14, www.bundesrat.de, Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern vom 11. J
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